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Unterschied zwischen Familienzulagen (Kinder- und Ausbildungszulagen) und Unterhaltszulagen
Es gibt zwei Arten von Familienzulagen:
- Kinderzulagen (ab Geburt bis zum vollendeten 16. Altersjahr)
- Ausbildungszulage (ab dem vollendeten 16. Altersjahr bis zum Abschluss der Ausbildung, längstens aber bis zum vollendeten 25. Altersjahr)
Es gibt Arbeitgeber, die zu den gesetzlichen Familienzulagen noch zusätzliche Leistungen (Unterhaltszulagen) zahlen.
Die Ausgleichskasse ist nur für die gesetzlichen Familienzulagen nach dem Familienzulagengesetzt zuständig. Für Fragen betreffend Unterhaltszulagen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Arbeitgeber. -
Wer bezahlt die Familienzulagen aus?
Arbeitnehmende
Die Familienzulagen werden von den Familienausgleichskassen bewilligt und grundsätzlich vom Arbeitgeber zusammen mit dem Gehalt ausgezahlt. Macht er das nicht regelmässig und kann der Arbeitnehmende das durch entsprechende Belege nachweisen, kann eine Direktauszahlung beantragt werden.Selbstständigerwerbende
Die Auszahlung der Familienzulagen erfolgt durch die Familienausgleichskasse, der Sie angeschlossen sind. Diese werden in jedem Fall mit den geschuldeten AHV-Beiträge verrechnet.Nichterwerbstätige (Arbeitslose ausgenommen)
Die Auszahlung der Familienzulagen erfolgt durch die Familienausgleichskasse des Wohnsitzkantons.Arbeitslose
Den Zuschlag zum Taggeld richtet die zuständige Arbeitslosenkasse aus. -
Bei wem beantrage ich Familienzulagen? Wo erhalte ich ein Antragsformular für Familienzulagen?
Die Anmeldung für Familienzulagen ist bei den zuständigen Kassen erhältlich. Dort sind auch die notwendigen Nachweise einzureichen (z.B. Ausbildungsbestätigung, Bestätigung elterliche Sorge usw.).
Arbeitnehmende
Arbeitnehmende beantragen Familienzulagen grundsätzlich direkt beim Arbeitgeber. Dieser ergänzt das Antragsformular und sendet dies zur weiteren Bearbeitung seiner zuständigen Familienausgleichskasse.Selbstständigerwerbende
Selbstständigerwerbende wenden sich an die Familienausgleichskasse, der Sie angeschlossen sind.Nichterwerbstätige
Nichterwerbstätige reichen ihr Gesuch grundsätzlich bei der kantonalen Familienausgleichskasse ein. Die Adressen der kantonalen Ausgleichskassen finden Sie hier. -
Einreichung Ausbildungsbestätigung / Einreichung fehlende Unterlagen
Sie können die Unterlagen online einreichen oder auf dem Postweg an uns schicken. Sollten Sie sich für die Online-Einreichung entscheiden, klicken Sie hier.
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Stand der Bearbeitung bzw. wurde die Auszahlung der Familienzulagen bereits getätigt?
Wir bearbeiten Ihren Antrag oder Ihr Anliegen so rasch als möglich. Möchten Sie den Stand Ihrer Anfrage wissen, dann können Sie dies mit nachfolgendem Kontaktformular erfragen.
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Haben Sie Anspruch auf Ausbildungszulagen für ein oder mehrere Kinder und musste die entsprechende Ausbildung infolge vom Corona-Virus unterbrochen oder von zu Hause aus weitergeführt werden?
Diese Kinder befinden sich weiterhin in einer Ausbildung und der Anspruch auf Ausbildungszulagen bleibt unverändert bestehen.
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Werden Familienzulagen auch für Kinder ausgezahlt, wenn diese im Ausland leben?
Für Kinder mit Wohnsitz im Ausland werden die Familienzulagen nur ausgerichtet, wenn zwischenstaatliche Vereinbarungen, also internationale Abkommen, das vorschreiben.
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Bei welcher Familienausgleichskasse muss ich den Anspruch auf Familienzulagen geltend machen?
Ist die Person erwerbstätigt muss die Anmeldung für Familienzulagen beim Arbeitgeber eingereicht werden. Dieser ergänzt das Antragsformular und reicht es bei der Familienausgleichskasse ein, bei welcher die entsprechenden Beiträge entrichtet werden.
Hinweis: In der Schweiz gibt es rund 200 verschiedene Familienausgleichskassen.
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Muss der Arbeitgeber zu Unrecht bezogene Familienzulagen der Familienausgleichskasse zurückzahlen?
Bei unrechtmässig bezogenen Familienzulagen ist die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer und nicht der Arbeitgeber rückerstattungspflichtig.
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Welche Familienausgleichskasse muss die Familienzulagen ausrichten, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer in mehreren Arbeitsverhältnissen steht?
Die Familienausgleichskasse des Arbeitgebers ist zuständig für die Ausrichtung der Familienzulagen, bei welchem die Person das höchste Einkommen erzielt.
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