Familienzulagen
Familienzulagen sind Geldleistungen, die ausgerichtet werden, um die finanzielle Belastung durch ein oder mehrere Kinder teilweise auszugleichen.
Der Kanton Basel-Stadt hat ergänzend zum Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) ein kantonales Einführungsgesetz erlassen. Dieses enthält Bestimmungen über Bereiche, die vom Bundesgesetz nicht abschliessend geregelt sind.
Für die Beurteilung von Sachverhalten sind deshalb immer beide Gesetze und die dazugehörigen Ausführungsbestimmungen zu beachten.
Kinderzulagen monatlich pro Kind:
CHF 200.00 (ab 01.01.2020 CHF 275.00)
Ausbildungszulagen monatlich pro Kind:
CHF 250.00 (ab 01.01.2020 CHF 325.00)
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Anmeldung Familienzulagen inkl. interkantonale Differenzzulagen für Arbeitnehmende (nur für Mitglieder AK BS) |
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Anmeldung Familienzulagen für Selbstständigerwerbende |
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