Waisenrente
Die AHV richtet Kindern eine Waisenrente aus, wenn die Mutter oder der Vater stirbt.
Beim Tode beider Eltern besteht ein Anspruch auf zwei Waisenrenten: eine vom verstorbenen Vater und eine von der verstorbenen Mutter.
Der Anspruch auf die Waisenrente erlischt mit dem 18. Geburtstag oder bei Abschluss der Ausbildung, spätestens jedoch mit dem 25. Geburtstag.
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318.371 - Anmeldungsformular für Hinterlassenenrenten |
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3.03 - Hinterlassenenrenten der AHV |
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