Ändern Lohnsumme / Akontobeiträge
Es ist wichtig, dass uns Arbeitgebende sämtliche Unterlagen liefern, damit wir die Akontobeiträge festsetzen können. Sobald sich die Höhe der Lohnsumme wesentlich ändert, müssen wir davon in Kenntnis gesetzt werden.
Die definitiven Beiträge werden dann aufgrund der Abrechnung der Arbeitgebenden definitiv festgesetzt.
Mit dem folgenden Formular melden Sie uns die Änderung der gesamten Lohnsumme. Sie können dieses Geschäft auch über unsere Online-Plattform connect erledigen.
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2.01 - Lohnbeiträge an die AHV, die IV und die EO |
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