Der Grosse Rat hat in seiner Sitzung vom 3. Februar 2021 insgesamt 21 Mio. Franken für die Neuauflage der Corona-Mietzinshilfen (Mietzinshilfe II) an Basler Geschäfte bewilligt. Das sogenannte "Dreidrittel-Rettungspaket II" sieht vor, dass Vermieterinnen und Vermieter, die sich mir ihrer Mieterschaft aufgrund der Covid-19-Pandemie auf eine Reduktion der Miete um mindestens zwei Drittel geeinigt haben, vom Kanton ein Drittel des Netto-Mietzinses entschädigt erhalten. Damit müssen die notleidenden Unternehmen nur noch ein Drittel ihres Mietzinses tragen. Beiträge werden für jene Zeit ausgerichtet, in welcher aufgrund von behördlichen Covid-19-Pandemie-massnahmen das Geschäft oder Teile davon geschlossen wurden, jedoch maximal für die Monate November 2020 bis August 2021. Der kantonale Beitrag beträgt höchstens 6‘700 Franken pro Monat.
Weitere Infos: https://www.fd.bs.ch/COVID-19/mietzinshilfe-ii.html