- Die Entschädigung ist subsidiär. Das heisst, wenn die anspruchsberechtigte Person bereits Leistungen aus einer anderen Sozial- oder Privatversicherung bezieht oder ihren Lohn weiterhin erhält, hat sie keinen Anspruch auf die Entschädigung.
- Arbeitnehmende, die Kurzarbeitsentschädigung oder ihren Lohn weiterhin erhalten.